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ABSCHNITT VIII - HÄUTE, FELLE, LEDER, PELZFELLE UND WAREN DARAUS; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN > KAPITEL 43 - PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS > 4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303

优选词,正式主题词

43024302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303  

范围注释,叙词含义说明

  • Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und anderer Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)

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URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/430200000080

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