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ABSCHNITT VIII - HÄUTE, FELLE, LEDER, PELZFELLE UND WAREN DARAUS; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN > KAPITEL 41 - HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet

优选词,正式主题词

41044104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet  

范围注释,叙词含义说明

  • Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet)

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URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/410400000080

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