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ABSCHNITT II - WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS > KAPITEL 8 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

优选词,正式主题词

08120812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet  

范围注释,叙词含义说明

  • Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind, zum unmittelbaren Genuss ungeeignet

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URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/081200000080

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