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Angaben zum Begriff

ABSCHNITT XI - SPINNSTOFFE UND WAREN DARAUS > KAPITEL 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN > 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Bevorzugte Bezeichnung

58065806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)  

Synonyme

  • Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Anwendungshinweise

  • Bänder aus Spinnstoffen, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren); schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs"

Gehört zu Array

Bezeichner

  • 580600000080

Notation

  • 5806

In anderen Sprachen

URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/580600000080

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