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Angaben zum Begriff

ABSCHNITT V - MINERALISCHE STOFFE > KAPITEL 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2514 00 00 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

Bevorzugte Bezeichnung

2514 00 002514 00 00 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten  

Synonyme

  • Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

Anwendungshinweise

  • Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Schieferpulver und Schieferabfälle

Bezeichner

  • 251400000080

Notation

  • 2514 00 00

In anderen Sprachen

URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/251400000080

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