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Angaben zum Begriff

ABSCHNITT XIX - WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > KAPITEL 93 - WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9302 00 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304

Bevorzugte Bezeichnung

9302 00 009302 00 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304  

Synonyme

  • Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304

Anwendungshinweise

  • Revolver und Pistolen (ausg. solche der Pos. 9303 oder 9304 sowie Maschinenpistolen zu Kriegszwecken)

Bezeichner

  • 930200000080

Notation

  • 9302 00 00

In anderen Sprachen

URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/930200000080

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