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Angaben zum Begriff

ABSCHNITT IX - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE; KORK UND KORKWAREN; FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > KAPITEL 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4403 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet

Bevorzugte Bezeichnung

44034403 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet  

Synonyme

  • Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet

Anwendungshinweise

  • Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten)

Gehört zu Array

Bezeichner

  • 440300000080

Notation

  • 4403

In anderen Sprachen

URI

http://data.europa.eu/xsp/cn2024/440300000080

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